Seit dem 1. Januar 2009 besteht die Allgemeine Krankenversicherungspflicht, wonach sich alle Personen mit Wohnsitz in Deutschland bei einem in Deutschland zugelassenen Krankenversicherer gegen Krankheitskosten versichern müssen. Für Krankenkassen der gesetzlichen Krankenversicherung besteht damit eine Aufnahmeverpflichtung für der gesetzlichen Krankenversicherung zugeordnete Personen, also für alle Pflichtversicherten. Für private Krankenversicherungsunternehmen besteht für nicht gesetzlich versicherte Personen eine Aufnahmeverpflichtung im Basistarif. Unversicherten drohen durch die Krankenversicherungspflicht in Deutschland rückwirkende Forderungen durch die Krankenkassen.
Eu-Ausländer dürfen in allen Staaten der EU leben und sind somit auch in Deutschland auf eine Krankenkasse angewiesen. Jene sollen nicht benachteiligt werden denen gegenüber, die schon in diesem Land wohnen und eine Krankenversicherung besitzen. Sie haben einen Anspruch auf das Recht im Krankheitsfall unterstützt zu werden (statusabhängig). Menschen, die hier in Deutschland erst eingereist sind, haben das Recht, für eine bestimmte Zeit noch bei ihrer alten Krankenkasse versichert zu bleiben. Aber um wirklich die vollen Leistungen einer Krankenkasse in Anspruch nehmen zu können, müssen die EU-Ausländer einer deutschen Krankenkasse beitreten.
Die EHIC ist eine Europäische Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card - EHIC), mit der man Anspruch auf eine medizinische Versorgung/Leistung in allen Ländern Europas erhält. Ist man in Deutschland krankenversichert, ist die EHIC automatisch auf der Rückseite der Krankenkassenkarte aufgedruckt.
Da die EHIC nur einheitliche Merkmale europaweit besitzt kann sie in allen Staaten der EU anerkannt werden und man bekommt so die dementsprechende versprochene Leistung. Man selbst hat jedoch im Ausland damit keine privatversicherten Rechte einer Krankenkasse.
Falls man also im Ausland akut krank werden sollte oder einen Unfall hat, dann kommt dafür die EHIC auf. Die Kosten, die die Behandlung beanspruchen, werden von der eigenen gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
Falls aber eine Behandlung im Ausland geplant ist, dann muss zuerst mit der Krankenkasse abgesprochen werden, ob sie die Kosten übernimmt oder nicht.
Die EHIC ist in folgenden Ländern gültig: In allen EU-Staaten ( Deutschland: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern) sowie der Schweiz, Island, Liechtenstein, Norwegen, Kroatien und Mazedonien. Seit 2012 auch in Serbien.
Oftmals beschweren sich die Deutschen über steigenden Beiträge bei ihrer Krankenkasse. Doch gewechselt wird nur selten - lediglich 3 % aller Deutschen wechseln ihre Krankenkasse bei steigenden Beiträgen. Dies liegt zum einen daran, dass die Beitragserhöhungen größtenteils nur sehr geringfügig ausfallen und zum anderen ist der Preis nicht der einzige Faktor.
Früher war das anders: Der Zusatzbeitrag wurde in Euro erhoben und musste direkt an der Kasse gezahlt werden. Diese Vorgehensweise führte oftmals zu übereilten Krankenkassenwechseln. Viele Krankenkassen verloren dadurch Mitglieder und standen kurz vor dem Bankrott. Vor allem jüngere und gesündere Menschen wechselten in günstigere Kassen. Statt eines Qualitätswettbewerbs, gab es einen Wettbewerb um den niedrigsten Zusatzbeitrag.
Quellen: