Die Pflicht zu einer Krankenversicherung

 

Seit dem 1. Januar 2009 besteht die Allgemeine Krankenversicherungspflicht, wonach sich alle Personen mit Wohnsitz in Deutschland bei einem in Deutschland zugelassenen Krankenversicherer gegen Krankheitskosten versichern müssen. Für Krankenkassen der gesetzlichen Krankenversicherung besteht damit eine Aufnahmeverpflichtung für der gesetzlichen Krankenversicherung zugeordnete Personen, also für alle Pflichtversicherten. Für private Krankenversicherungsunternehmen besteht für nicht gesetzlich versicherte Personen eine Aufnahmeverpflichtung im Basistarif. Unversicherten drohen durch die Krankenversicherungspflicht in Deutschland rückwirkende Forderungen durch die Krankenkassen.  

 

Pflichtversicherte

 

  • Arbeitnehmer mit einem Jahres-Einkommen unter der Versicherungspflicht­grenze von derzeit 56.250 Euro brutto und Auszubildende. 
  • Bezieher von Arbeits­losengeld und Hartz IV.
  • Studenten, die älter als 25 Jahre sind oder monatlich mehr als 395 Euro (bei Minijobs 450 Euro) verdienen. Sonst ist bis zum 25. Lebens­jahr auch die beitrags­freie Mitversicherung über die Eltern möglich.
  • Rentner, wenn sie in der zweiten Hälfte der Erwerbs­zeit mindestens 90 Prozent gesetzlich versichert waren.
  • Künstler und Publizisten, wenn sie über die Künst­lersozialkasse versichert sind.
  • Personen, die keinen anderweitigen Schutz auf Absicherung im Krank­heits­fall haben.

 

Freiwillig Versicherte

 

  • Arbeitnehmer wenn ihr regelmäßiges Bruttojahresentgeld über der Versicherungspflichtgrenze liegt.
  • Personen die erstmals im Inland arbeiten und deren Bruttojahresentgeld über der Versicherungspflichtgrenze liegt und sie damit versicherungsfrei sind.
  • Schwerbehinderte Menschen, wenn sie oder ein Bevollmächtigter, beispielsweise ein Elternteil oder Lebenspartner, in den 5 Jahren vor dem Beitritt mindestens 3 Jahre bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert gewesen sind.
  • Familienversicherte deren Anspruch auf Familienversicherung endet.
  • Studenten, die nicht in der Krankenversicherung der Studenten verpflichtet sind.

 

Krankenversicherung für EU-Ausländer in Deutschland

Eu-Ausländer dürfen in allen Staaten der EU leben und sind somit auch in Deutschland auf eine Krankenkasse angewiesen. Jene sollen nicht benachteiligt werden denen gegenüber, die schon in diesem Land wohnen und eine Krankenversicherung besitzen. Sie haben einen Anspruch auf das Recht im Krankheitsfall unterstützt zu werden (statusabhängig). Menschen, die hier in Deutschland erst eingereist sind, haben das Recht, für eine bestimmte Zeit noch bei ihrer alten Krankenkasse versichert zu bleiben. Aber um wirklich die vollen Leistungen einer Krankenkasse in Anspruch nehmen zu können, müssen die EU-Ausländer einer deutschen Krankenkasse beitreten.

Europäische Krankenversicherungskarte

 

Die EHIC ist eine Europäische Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card - EHIC), mit der man Anspruch auf eine medizinische Versorgung/Leistung in allen Ländern Europas erhält. Ist man in Deutschland krankenversichert, ist die EHIC automatisch auf der Rückseite der Krankenkassenkarte aufgedruckt.

Da die EHIC nur einheitliche Merkmale europaweit besitzt kann sie in allen Staaten der EU anerkannt werden und man bekommt so die dementsprechende versprochene Leistung. Man selbst hat jedoch im Ausland damit keine privatversicherten Rechte einer Krankenkasse.

Falls man also im Ausland akut krank werden sollte oder einen Unfall hat, dann kommt dafür die EHIC auf. Die Kosten, die die Behandlung beanspruchen, werden von der eigenen gesetzlichen Krankenkasse übernommen.

Falls aber eine Behandlung im Ausland geplant ist, dann muss zuerst mit der Krankenkasse abgesprochen werden, ob sie die Kosten übernimmt oder nicht.

Die EHIC ist in folgenden Ländern gültig: In allen EU-Staaten ( Deutschland: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern) sowie der Schweiz, Island, Liechtenstein, Norwegen, Kroatien und Mazedonien. Seit 2012 auch in Serbien.

 

Die Trägheit der Deutschen beim Krankenkassenwechsel

 

Oftmals beschweren sich die Deutschen über steigenden Beiträge bei ihrer Krankenkasse. Doch gewechselt wird nur selten - lediglich 3 % aller Deutschen wechseln ihre Krankenkasse bei steigenden Beiträgen. Dies liegt zum einen daran, dass die Beitragserhöhungen größtenteils nur sehr geringfügig ausfallen und zum anderen ist der Preis nicht der einzige Faktor.

 

Früher war das anders: Der Zusatzbeitrag wurde in Euro erhoben und musste direkt an der Kasse gezahlt werden. Diese Vorgehensweise führte oftmals zu übereilten Krankenkassenwechseln. Viele Krankenkassen verloren dadurch Mitglieder und standen kurz vor dem Bankrott. Vor allem jüngere und gesündere Menschen wechselten in günstigere Kassen. Statt eines Qualitätswettbewerbs, gab es einen Wettbewerb um den niedrigsten Zusatzbeitrag.